Ertragssteigerung durch Direktvermarktung

Wie funktioniert Direktvermarktung und für wen ist sie relevant?

  • Bei der Direktvermarktung verkauft der Anlagenbetreiber den eingespeisten Strom seiner PV-Anlage über einen Direktvermarkter direkt an der Strombörse
  • Die Direktvermarktung ist dabei bereits für viele PV-Anlagen verpflichtend (seit 01.08.2014 ab 500 kWp / seit 01.01.2016 ab 100 kWp) und optional für Bestandsanlagen
  • Erträge für Bestandsanlagen garantiert auf dem Niveau der EEG-Vergütung. Bei Preisschwankungen an der Strombörse gleicht die Marktprämie etwaige Verluste direkt aus
  • Garantierte Zusatzprämien (Managementprämie) führen zu dauerhaften Mehrerlösen für Bestandsanlagen

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

  • Möglichkeit der Fernsteuerung Ihrer Anlage durch den Direktvermarkter
  • Flexibilität durch Vermarktung aller Anlagengröße, mit der Möglichkeit für Eigenverbrauch und anderen alternativen Energielösungen
  • Langfristige Partnerschaft mit erfahrenen Direktvermarktern und zuverlässigen Ansprechpartnern
  • Weiternutzung bestehender Anbindungen oder Unterstützung bei der Umrüstung - alles aus einer Hand

Welche Vorteile habe ich beim Abschluss über Milk the Sun?

  • Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihre PV-Anlage einfach und effizient in die Direktvermarktung integriert werden kann
  • Wir arbeiten mit erfahrenen Direktvermarktern zusammen und finden den besten Anbieter, der zu Ihnen passt
  • Wir beraten Sie gern zur Wirtschaftlichkeit und mögliche Auswirkungen auf die Bewertung/ Wert Ihrer Anlage
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und sorgen dafür, dass sie schnellstmöglich und reibungslos Ihren Strom direkt vermarkten

Wir haben Sie überzeugt?

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Was Kunden über uns sagen

FAQ

Bei der Direktvermarktung handelt es sich um den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse. Der von einer Anlagen produzierten Strom wird vom Anlagenbetreiber über Dritten (Direktvermarkter) vermarktet und an den Netzbetreiber geliefert. Je nach Datum der Inbetriebnahme und Anlagengröße wird dabei zwischen verschiedenen Vergütungsvarianten unterschieden.
Die Direktvermarktungspflicht besteht seit dem 01. August 2014 für größere Anlagen (ab 500 kWp) und seit dem 01. Januar 2016 auch für neue Anlagen ab 100 kWp. Für Anlagen, die vor 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden oder unterhalb der kWp-Grenzen liegen, ist der Einstieg in die Direktvermarktung freiwillig. Für Anlagen, deren Förderungszeitraum abgelaufen ist oder bei denen der Strom nicht völlig förderfähig ist, gibt es auch die Option der sonstigen Direktvermarktung, allerdings nicht gefördert.
Nach EEG 2012 setzten sich die Einnahmen aus der Direktvermarktung aus folgenden Bestandteilen zusammen: dem Marktwert (Verkaufspreis an der Börse), den der Anlagenbetreiber vom Direktvermarkter bekommt; der Marktprämie und der Managementprämie, die der Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber zahlt. Die Marktprämie dient dazu, die Differenz zwischen dem Marktwert des Stroms und der EEG-Einspeisevergütung auszugleichen, während die Managementprämie den durch die Direktvermarktung entstandenen Mehraufwand (z.B Börsenzulassung) kompensiert. Nach EEG 2014 wurde die Managementprämie in die Marktprämie eingepreist und nach EEG 2017 wird die Marktprämie bei Anlagen über 750 kWp verpflichtend in einem Ausschreibungsverfahren bestimmt.
Der Einstieg in die Direktvermarktung ist mit jeder Anlagengröße möglich, solang die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Aufgrund der Kosten für Fernsteuerung und Dienstleistungsentgelte ist die Direktvermarktung zumeist ab ca. 100 kWp wirtschaftlich empfehlenswert.
Ja. In diesem Fall wird nur der überschüssige Strom vermarktet, der nicht dem eigenen Verbrauch dient. Die Menge Eigenverbrauch muss allerdings prognostiziert werden.
Um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, wird sogenannte Regelenergie entweder zusätzlich eingespeist oder entnommen, sodass das Stromnetz nicht zusammenbricht. Diese Regelenergie wird als Reserve vorgehalten, die wöchentlich oder kalendertäglich öffentlich ausgeschrieben wird. Durch die Teilnahme am Regelenergiemarkt stellt der Anlagenbetreiber Leistung bereit und erhält dafür eine Vergütung, den sogenannten Leistungspreis. Der Leistungspreis stellt einen vom Übertragungsnetzbetreiber gebotenen Preis pro MW dar, der über dem Preis für Normalstrom liegt.