FAQ
Welche Gefahren sind in der Sachversicherung abgedeckt?
Die mitversicherten Schäden und Gefahren können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Eine genauere Auflistung der Schäden finden Sie immer in den Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist Ihre Anlage über die Sachversicherung (= Allgefahrenversicherung) gegen beinahe alle Gefahren versichert, insbesondere gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung. Manche Versicherungen decken auch die inneren Betriebsschäden an Wechselrichtern ab.
Was bedeutet „Ertragsausfallversicherung“?
Wenn Ihre Anlage infolge eines versicherten Sachschadens keinen Strom in das Netz des Energieversorgers einspeisen kann, erstattet der Versicherer die entgangene Einspeisevergütung bis zur Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung. Die Tagesentschädigung kann bei unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich ausfallen.
Muss ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Einspeisung von Strom gilt als gewerbliche Tätigkeit, die über eine Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht i.d.R. nicht abgesichert ist. Auch für den Fall, dass Sie bereits eine Betriebshaftpflicht (z.B. als Landwirt) haben, muss das Risiko „Betrieb einer netzgekoppelten PV-Anlage“ explizit aufgeführt sein. Falls Sie Ihre Anlage auf einem fremden Dach betreiben, fordert in den meisten Fällen ohnehin der Gebäudeeigentümer eine solche Haftpflichtdeckung, damit ein evtl. Schaden, der durch die PV-Anlage am Gebäude entsteht, abgesichert ist.
Wann sollte ich eine Montageversicherung abschließen?
Die Montageversicherung kommt für alle Anlagen in Frage, die sich im Bau befinden bzw. gebaut werden. Die Versicherung können Sie mit einer Laufzeit von 3 bis 9 Monaten abschließen, Ihren Bedürfnissen und der gewählten Versicherung entsprechend.
Was ist die „GAP-Deckung“?
GAP-Deckung ist eine Differenz-Entschädigung bei Nicht-Wiederaufbau der Photovoltaikanlage. Wird der Leasing- / Finanzierungs- / Mietkaufvertrag einer versicherten Sache in Folge eines versicherten Totalschadens vorzeitig aufgelöst, ersetzt der Versicherer über die vertraglich vereinbarte Entschädigung (Sachschaden) hinaus auch den Differenzbetrag, der zwischen der Ausgleichsforderung am Tag des Schadeneintritts und der vertraglich vereinbarten Entschädigung (Sachschaden) entsteht.
Was ist die „Ertragsgarantiedeckung“?
Wird der gemäß Ertragsgutachten / Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag. Die Versicherungssumme entspricht dem prognostizierten Jahresertrag der jeweiligen Anlage gemäß Ertragsgutachten / Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Was ist die „Cyber-Klausel“?
Der Versicherer leistet auch eine Entschädigung für Ertragsausfälle, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme eingetreten ist, aufgrund eines Ausfalls bzw. der Störung der Daten- oder Energieübertragung durch vorsätzliche Daten- oder Programmänderungen durch Dritte in schädigender Absicht (Cyberangriff auf einen Solarpark mit Hilfe von Computerviren, Würmer, Trojaner o.Ä.).
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt entweder ab sofort nach dem Zugang der benötigten Unterlagen oder mit dem vom Anlagenbetreiber/-besitzer genannten Zeitpunkt. Manche Photovoltaik-Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Neubau-Anlagen auch rückwirkend (bis zu 3 Monate) zu versichern. Die Montageversicherung beginnt mit dem Eintreffen der ersten Komponenten auf der Baustelle.
Wann endet der Versicherungsschutz?
Die Versicherungsschutzdauer wird immer in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung bestimmt. Die Versicherung kann für ein Jahr ab dem Versicherungsbeginn oder für ein volles Kalenderjahr (bis zum 31.12.) laufen. Manche Versicherungen bieten Mehrjahresrabatte beim Abschluss der Versicherung über mehrere Jahre. Die Versicherung ist innerhalb einer vereinbarten Frist kündbar. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
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