Vorteile einer aktuellen Photovoltaik-Versicherung

Welche Bereiche Sie mit Ihrer individuellen Photovoltaik-Versicherung abdecken können?

  • Sach- und Ertragsausfallversicherung: Der Grundbaustein Ihrer Photovoltaik-Versicherung – Umfängliche Allgefahrenversicherung inkl. Erstattung entgangener Einspeisevergütungen
  • Haftpflichtversicherung (optional): Absicherung gegen Schäden an Dritten, bspw. an fremden Gebäuden
  • Montageversicherung (optional): Absicherung des Zeitraums der Montage und des Probebetriebs Ihrer neuen PV-Anlage
  • GAP-Deckung (optional): Differenz-Entschädigung für den Fall der vorzeitig notwendigen Auflösung des Finanzierungsvertrags bei eintretendem Totalschaden
  • Ertragsgarantiedeckung (optional): Absicherung des prognostizierten Jahresenergieertrags Ihrer Solaranlage
  • Cyber-Klausel (optional): Absicherung gegen Verluste durch Ausfall der Daten- oder Energieübertragung (durch Dritte in schädigender Absicht)

Warum sollte ich die Versicherung meiner Solaranlage optimieren?

  • Als Betreiber benötigen Sie eine auf Photovoltaik-Anlagen spezialisierte Versicherungslösung für eine bestmögliche Absicherung zu aktuellen Versicherungsbedingungen
  • Mit einer optimierten PV-Versicherung definieren Sie selbst den gewünschten Leistungsumfang gemäß Ihres Risikoprofils und erhalten so Ihre individuelle Versicherung
  • Häufig basieren Versicherungen auf dem Ursprungswert der Anlage. Aufgrund gesunkener Investitionskosten führt eine Berechnung entsprechend Leistung oder aktuellem Wiederbeschaffungswert zu deutlich günstigeren Prämien
  • Bei den meisten Versicherungen mit jährlicher Kündigungsfrist kann eine Optimierung eine sofortige Kostenreduktion und Ergebnissteigerung bedeuten
  • Selbst Bedienungsfehler einer Wartungsfirma sind in der Regel in den Allgefahrenversicherungen enthalten.

Versicherungsrechner

Wissen Sie eigentlich, was die aktuelle Prämie Ihrer Photovoltaik Versicherung sein sollte?

kWp

Versicherungsprämie ab

Welche Vorteile habe ich beim Abschluss über Milk the Sun?

  • Wir garantieren passgenaue Lösungen und attraktive Konditionen über unser ausgewähltes und auf Photovoltaik spezialisiertes Partnernetzwerk
  • Über uns können Sie sowohl Versicherungslösungen für einzelne Anlagen im Bau, Bestandsanlagen, aber auch ganze Portfolien erhalten – sowohl national als auch international
  • Wir unterstützen Sie bei der entsprechenden Suche nach einem Partner und garantieren einen einfachen Abwicklungsprozess aus einer Hand

Sie haben Interesse?

  • Dann schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular, indem Sie auf den folgenden Button klicken:

Was Kunden über uns sagen

FAQ

Die mitversicherten Schäden und Gefahren können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. Eine genauere Auflistung der Schäden finden Sie immer in den Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich ist Ihre Anlage über die Sachversicherung (= Allgefahrenversicherung) gegen beinahe alle Gefahren versichert, insbesondere gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss und Überspannung. Manche Versicherungen decken auch die inneren Betriebsschäden an Wechselrichtern ab.
Wenn Ihre Anlage infolge eines versicherten Sachschadens keinen Strom in das Netz des Energieversorgers einspeisen kann, erstattet der Versicherer die entgangene Einspeisevergütung bis zur Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung. Die Tagesentschädigung kann bei unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich ausfallen.
Die Einspeisung von Strom gilt als gewerbliche Tätigkeit, die über eine Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht i.d.R. nicht abgesichert ist. Auch für den Fall, dass Sie bereits eine Betriebshaftpflicht (z.B. als Landwirt) haben, muss das Risiko „Betrieb einer netzgekoppelten PV-Anlage“ explizit aufgeführt sein. Falls Sie Ihre Anlage auf einem fremden Dach betreiben, fordert in den meisten Fällen ohnehin der Gebäudeeigentümer eine solche Haftpflichtdeckung, damit ein evtl. Schaden, der durch die PV-Anlage am Gebäude entsteht, abgesichert ist.
Die Montageversicherung kommt für alle Anlagen in Frage, die sich im Bau befinden bzw. gebaut werden. Die Versicherung können Sie mit einer Laufzeit von 3 bis 9 Monaten abschließen, Ihren Bedürfnissen und der gewählten Versicherung entsprechend.
GAP-Deckung ist eine Differenz-Entschädigung bei Nicht-Wiederaufbau der Photovoltaikanlage. Wird der Leasing- / Finanzierungs- / Mietkaufvertrag einer versicherten Sache in Folge eines versicherten Totalschadens vorzeitig aufgelöst, ersetzt der Versicherer über die vertraglich vereinbarte Entschädigung (Sachschaden) hinaus auch den Differenzbetrag, der zwischen der Ausgleichsforderung am Tag des Schadeneintritts und der vertraglich vereinbarten Entschädigung (Sachschaden) entsteht.
Wird der gemäß Ertragsgutachten / Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierte Jahresenergieertrag der versicherten Photovoltaikanlage um mehr als 10% unterschritten, so ersetzt der Versicherer den hierdurch entstehenden Minderertrag. Die Versicherungssumme entspricht dem prognostizierten Jahresertrag der jeweiligen Anlage gemäß Ertragsgutachten / Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Der Versicherer leistet auch eine Entschädigung für Ertragsausfälle, sofern der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme eingetreten ist, aufgrund eines Ausfalls bzw. der Störung der Daten- oder Energieübertragung durch vorsätzliche Daten- oder Programmänderungen durch Dritte in schädigender Absicht (Cyberangriff auf einen Solarpark mit Hilfe von Computerviren, Würmer, Trojaner o.Ä.).
Der Versicherungsschutz beginnt entweder ab sofort nach dem Zugang der benötigten Unterlagen oder mit dem vom Anlagenbetreiber/-besitzer genannten Zeitpunkt. Manche Photovoltaik-Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Neubau-Anlagen auch rückwirkend (bis zu 3 Monate) zu versichern. Die Montageversicherung beginnt mit dem Eintreffen der ersten Komponenten auf der Baustelle.
Die Versicherungsschutzdauer wird immer in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung bestimmt. Die Versicherung kann für ein Jahr ab dem Versicherungsbeginn oder für ein volles Kalenderjahr (bis zum 31.12.) laufen. Manche Versicherungen bieten Mehrjahresrabatte beim Abschluss der Versicherung über mehrere Jahre. Die Versicherung ist innerhalb einer vereinbarten Frist kündbar. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.